Chemisches Laboratorium Dr. Stegemann

Fragen und Antworten

1. Messunsicherheiten


Warum hat ein anderes Labor etwas anderes gemessen?
Oft hören wir den Satz, „das andere Labor hat aber einen anderen Wert gefunden!“. Muss es auch, denn der gleiche Messwert wäre sehr unwahrscheinlich!
Jeder Messwert hat eine sogenannte Messunsicherheit. Diese Messunsicherheit (oft fälschlicherweise als „Messfehler“ bezeichnet) bedeutet, dass bei einer mehrfachen Wiederholung der Messung am selben Objekt (Trinkwasser, Abwasser, Lebensmittel oder was immer Sie uns einreichen) grundsätzlich ein etwas anderer Wert gemessen wird. Diese Grundtatsache des Messwesens (Metrologie) hat nichts mit gut oder schlecht messen zu tun. Es geht einfach nicht besser.
Die Mathematiker machen uns allerdings Hoffnung: bei einer unendlichen Zahl von Messungen, wird der „wahre“ Wert erreicht. Misst man nur ein- oder zweimal an der gleichen Probe , gerät der wahre Wert zumindestens annähernd in Reichweite, was die Kosten im Vergleich zu einer unendlichen Anzahl von Messungen überschaubar hält, bei unseren Kunden aber manchmal Fragen aufwirft.
Innerhalb unseres Labors können wir zu jedem Messverfahren allerdings sagen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass unser Messwert innerhalb bestimmter Grenzen vom wahren Wert liegt. Das ist schon eine ganze Menge, klingt nach lustigen Ratespielen, erfordert aber einen enormen Aufwand an zuvor erhobenen Messdaten. Seien Sie sich also sicher: unsere Messwerte sind auf unanschauliche mathematische Statistik gebaut, die keiner versteht, die aber dennoch erstaunlich sichere Ergebnisse hervorbringt.
Wiederholte Messungen innerhalb unseres Labors sind allerdings nur die eine Seite der Medaille. Viel schlimmer wird es, wenn mehrere Laboratorien ein und dasselbe Objekt untersuchen. „Ringversuche“ oder „Interlaboratory Tests“ nennt man diese Art der Messungen. Warum also findet das „andere Labor“ soviel mehr oder weniger?
Hier überlagern sich zwei Statistiken. Das Resultat ist für den Außenstehenden ziemlich grausam, weil sich die Messunsicherheit noch weiter vergrößert
"Richtig" gemessen und damit "bestanden" hat derjenige, dessen Messwert innerhalb der Grenzen der sogenannten z-scores liegt. Das sind die Grenzen innerhalb derer der Messwert liegen muss. Einige wahllos herausgegriffene Beispiele von Ringversuchen:
[1] Mangan in Trinkwasser mit 208 µg/l:
untere Grenze: 179 µg/l - obere Grenze: 240 µg/l.
[2] Enterokokken in Trinkwasser mit 85 kbE/l:
untere Grenze: 51 kbE/l - obere Grenze: 129 kbE/l.
Diese Liste läßt sich unendlich fortsetzen. Sie sagt uns aber Folgendes: alle Labors, deren Messwerte innerhalb der oben aufgeführten Grenzen liegen, haben im Sinne der Statistik richtig gemessen! Wird Ihre Probe also von zwei unterschiedlichen Labors untersucht, das Eine findet 179 µg/l, das Andere 240 µg/l in Ihrer Probe, dann haben beide Recht!
Das muss man erstmal verdauen, widerspricht es doch unserer einfachen Vorstellung von der Welt. Ist aber leider so!
Für alle, die jetzt den Kopf schütteln sei gesagt, dass sich Quantenobjekte noch viel schlimmer verhalten. Hier geht unser "Wahrheitsbegriff" dann völlig flöten. Schlimmer geht eben immer. Oder bedenken Sie, was die spezielle Relativitätstheorie mit unserer Zeitvorstellung gemacht hat. Grausam, aber trotzdem dauert ein Arbeitstag noch immer gefühlte 15 Stunden. Offensichtlich bewegen wir uns bei der Arbeit mit annähernd Lichtgeschwindigkeit (auch wenn der Chef oder die Chefin, das nicht wahr haben wollen) und die Zeit vergeht langsamer. Einstein liefert uns also hier eine Erklärung für die Zeitdilatation auf der Arbeit!


2. Trinkwasseruntersuchungen
Was muss ich bei meinem Trinkwasser untersuchen lassen?
Wenn Sie einen eigenen Brunnen zur Trinkwasserversorgung besitzen, legt das jeweilige für Sie zuständige Gesundheitsamt den Umfang der Untersuchung fest. Hierzu werden Sie durch das Gesundheitsamt entsprechend informiert, weil Sie gesetzlich zur Untersuchung verpflichtet sind. In jedem Fall ist eine mikrobiologische Untersuchung nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) Teil der Analyse. Die zu untersuchenden chemischen Parameter können je nach zuständigem Gesundheitsamt etwas variieren. In jedem Fall wird der Untersuchungsumfang aber durch die Behörde auf ein sinnvolles Maß reduziert.
Mit der Novellierung der Trinkwasserverordnung gab es ab dem 01.11.2011 Änderungen auch für Kleinanlagen. Die Gesundheitsämter haben hier entsprechend reagiert.
Trinkwasseruntersuchungen außerhalb des gesetzlich geregelten Bereiches können natürlich auch jederzeit beauftragt werden. Primär ist aus unserer Sicht die mikrobiologische Beschaffenheit des Trinkwassers von besonderer Bedeutung.
Treten z. B. Geruchsprobleme auf, prüfen wir deshalb immer zunächst die mikrobiologische Beschaffenheit des Trinkwassers. Werden hier keine Auffälligkeiten festgestellt, so ist eine akute Gefährdung des Konsumenten nicht zu erwarten. Hier liegen die Ursachen dann meistens darin, dass das Grundwasser aus bestimmten Gesteinsformationen gefördert wird, deren Eigenschaften diesen Geruch verursachen.
Ein großes Problem stellt die Veränderung des Trinkwassers durch Korrosionserscheinungen im Leitungsnetz dar. Hier bringt in der Regel eine chemische Analyse Klarheit über die Ursachen. Die Beurteilung und Analyse von Korrosionserscheinungen in Eisen- und Kupferleitungen gehören zum Alltag unserer Sachverständigentätigkeit. Bitte schildern Sie uns Ihre Probleme und wir legen den Analysenumfang individuell für Sie fest.


Wie lange dauert eine Trinkwasseranalyse?
Eine Trinkwasseranalyse für das Gesundheitsamt dauert immer 3 Tage. Der derzeitige Analysenumfang für den Landkreis Osnabrück umfasst: Gesamtkeimzahl bei 22 °C und 36 °C, coliforme Keime, E. Coli, pH-Wert, Leitfähigkeit, Nitrat, Nitrit und Ammonium. Sobald die Ergebnisse da sind, bekommen Sie automatischen einen Bericht mit Beurteilung zugeschickt.


Wie muss ich eine Trinkwasseranalyse zu Hause entnehmen?
Eine Trinkwasserprobe zur mikrobiologischen Analyse muss steril entnommen werden. Hierzu können Sie sich bei uns im Labor die entsprechenden Gefäße abholen. Sie bekommen sie allerdings auch in der Apotheke. Drei Stück sind für die Analyse ausreichend.
Zur Entnahme lassen Sie bitte am entsprechenden Wasserhahn das Wasser etwa 2-3 Minuten ablaufen. Danach müssen Sie den Hahn außen mit einem Feuerzeug oder Gasbrenner abflammen, um ihn zu sterilisieren. Das ist ganz wichtig um falsch positive Befunde zu vermeiden. Bitte eventuelle Perlatoren aus Kunststoff vorher entfernen!
Danach den Wasserhahn wieder aufdrehen, die sterilen Gefäße kurz öffnen, volllaufen lassen und wieder verschließen. Danach sollte die Probe so schnell wie möglich in´s Labor gebracht werden.


Wann kann ich die Proben ins Labor bringen?
Trinkwasserproben werden grundsätzlich noch am Tage des Eingangs bearbeitet. Hieraus ergeben sich folgende Annahmezeiten:
Montags und Dienstags von 06:30 Uhr - 15:30 Uhr und Mittwochs von 06:30 Uhr - 12:00 Uhr.


Was ist, wenn ich eine Trinkwasserprobe nicht selber nehmen darf oder möchte?
Unsere Akkreditierung und Zulassung für Trinkwasseruntersuchungen beinhaltet auch die Prüfung und Zulassung von Trinkwasserprobenehmern, die speziell ausgebildet sind. Selbstverständlich entnehmen wir Ihre Trinkwasserproben auch rechtssicher bei Ihnen Vor-Ort oder zu Hause. Über die zusätzlichen Kosten informieren wir Sie gerne.
Untersuchung von Trinkwasser auf Legionellen

3. Prüfung von Kunststoffen nach der VO (EU) 10/2011 (Konformitätserklärungen)
Die Verordnung regelt den Kontakt mit Kunststoffen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen.
Die EU Regelung gilt nicht für Ionentauscherharze, Gummi und Silikone. Regelungen hierzu finden sich in der VO (EG) 1935/2004.
Ziel der Verordnung ist es, das Risiko der oralen Aufnahme von Monomeren und sonstigen Polymerisationshilfs- bzw. Zusatzstoffen in Kunststoffen zu minimieren.
Die Verordnung unterscheidet zwischen der Globalmigration und der spezifischen Migration. Die Globalmigration beschreibt im Prinzip die Gesamtmenge an Stoffen, egal welche (z.B. Verunreinigungen der Ausgangsstoffe, Hilfsstoffe, die zur Herstellung des Kunststoffes notwendig sind), die aus dem Kunststoff austreten (migrieren), wenn sie in Kontakt mit Lebensmitteln kommen. Die spezifische Migration regelt das Austreten (migrieren) von im Kunststoff verwendeten Stoffen, die eine bekanntermaßen gesundheitliche Bedeutung haben und deshalb limitiert werden müssen. Ob ein im Kunststoff enthaltener Stoff einen spezifischen Migrationsgrenzwert (SML) hat, steht in der sogenannten "Positivliste" der VO (EU) 10/2011. Diese Liste regelt alle Stoffe, die in Kunststoffen mit Lebensmittelkontakt enthalten sein dürfen. Sie umfasst derzeit knapp 1000 Stoffe. 


Wie wird geprüft?
Die VO (EU) 10/2011 kennt 6 sogenannte Lebensmittelsimulanzien. Diese Simulanzien repräsentieren die verschiedenen Arten von Lebensmittelinhaltsstoffen. So steht z. B. Olivenöl für fetthaltige Lebensmittel im Kontakt mit Kunststoffen. Die Auswahl, welche Simulanzien mit dem Kunststoff in Kontakt gebracht werden, erfolgt nach den zu erwartenden Lebensmitteln, die Kontakt mit dem Kunststoff haben.
Auch die Kontaktzeiten und Kontakttemperaturen sind abhängig von der zu erwartenden Anwendung. Entsprechend gibt es auch hierfür Regelungen in der Verordnung. Natürlich besteht auch die Möglichkeit eigene Kontaktzeiten und Kontakttemperaturen zu wählen, wenn diese die Anwendung besser abbilden als die in der Verordnung vorgeschlagenen Zeiten und Temperaturen. Grundsätzlich ist es so, dass die Kontaktzeiten und Kontakttemperaturen sich bei der Globalmigration von denen der spezifischem Migration unterscheiden. Wir haben es hier also grundsätzlich mit verschiedenen Messungen, getrennt voneinander